Neues E-Mail Gesetz = Neue Abmahnwelle?

Februar 5th, 2007 | by FHolzapfel |

 Neues E-Mail Gesetz = Neue Abmahnwelle?

Viele Unternehmenswebsites verfügen immer noch nicht über ein rechtlich einwandfreies Impressum entsprechend des Teledienstgesetzes von 2002. Und dies obwohl bereits zahlreiche Abmahnwellen zu diesem Thema für Furore gesorgt haben.

Nun ist zum 1. Januar 2007 das “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” (EHUG) in Kraft getreten. Dies besagt, dass eMails im Geschäftsverkehr ähnlich strickte Pflichtangaben wie ein Impressum enthalten müssen.

Eine erste Übersicht” der erforderlichen Angaben erhalten Sie unter anderem auf folgenden Websites:
Beispiele der Handelskammer Hamburg
Weblog auchRecht.de

Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen und Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 €. Ein lukratives Geschäft für „überfleißige Anwälte“. Daher gibt es in diesem Bereich bereits erste Abmahnungen und es ist absehbar, dass eine weitere „Abmahnwelle“ droht. Auch wenn diese Abmahnungen voraussichtlich einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten und dementsprechend auch keine Bußgelder verhängt werden, können betroffenen Unternehmen schnell Kosten entstehen – zumindest wenn sie falsch reagieren.

Wie sollten Sie also vorgehen, wenn Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten?

Zuerst einmal sollten Sie die von dem abmahnenden Anwalt verfasste Unterlassungserklärung keinesfalls unterzeichnen und auch die in Rechnung gestellten Kosten für das Verfassen der Abmahnung nicht bezahlen. Außerdem empfiehlt es sich einen Anwalt hinzuziehen, der entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten kann.

Einen interessanten Artikel zu dem Thema bzw. ein Interview mit dem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt Max-Lion Keller finden Sie auch auf sueddeutsche.de.

Warum wir dieses Thema in unserem Weblog aufgreifen, der sich im Schwerpunkt nicht mit dem Thema Recht sondern mit Marketing beschäftigt?

a) Wir reagieren einfach „allergisch“ auf vergleichbare Praktiken, mit denen sich einige Menschen erhoffen, aufgrund der Unwissenheit vieler Unternehmen möglichst schnell möglichst viel Geld zu verdienen. Daher wollen wir zumindest versuchen unseren wenn auch kleinen und bescheidenen Beitrag zu leisten, dass möglichst viele Unternehmen möglichst rasch von diesen neuen Regelungen erfahren.

b) Wie dieser und viele andere Fälle zeigen sind die Themen Recht und Marketing oftmals eng miteinander verbunden.

c) Die Außendarstellung eines Unternehmens ist ein zentraler Baustein im Bereich Marketing. Und hierzu zählt nun einmal auch die E-Mail Korrespondenz.

d) …

In dem Sinne: Viel Spaß bei der zeitnahen Erstellung Ihrer neuen E-Mail Signatur;-)

PS: Um jegliche Unkenrufe im Keim zu ersticken… Nein… Wir haben keine entsprechende Abmahnung erhalten, bevor wir unserer E-Mail Korrespondenz sämtliche erforderlichen Pflichtangaben hinzugefügt haben… Sondern greifen dieses Thema schlichtweg aus „reiner Nächstenliebe“ auf…;-)

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