Deeplinks…
Bei Deeplinks handelt es sich um Hyperlinks, die nicht auf die Homepage,
sondern eine Unterseite einer fremden Webpage verweisen.
In einem Gerichtsurteil hat der BGH das allgemeine Interesse an der Funktion von Hyperlinks bzw. dem Internet im Allgemeinen über die kommerziellen Interessen einzelner Anbieter gestellt.
Betreiber von Websites bzw. Anbieter von Inhalten müssen daher damit rechnen, dass Werbeeinnahmen auf Vorschaltseiten aufgrund von Deeplinks entfallen können.
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